NEUERUNGEN bei der

Befüllung von Swimmingpools

2019



Immer mehr Menschen nutzen die Freuden am Pool im eigenen Garten. Mit der steigenden Anzahl privater Schwimmbäder sind die Befüllungen von Pools jeglicher Größe im Frühjahr eine zunehmende Herausforderung für die Trinkwasserversorgung! Die Wasserentnahme aus Hydranten durch Privatpersonen ist nicht mehr zulässig, es besteht die Gefahr eines Druckabfalls im Wasserleitungsnetz und kann somit die Trinkwasserversorgung gefährden. Hinzu kommen Wasserverluste die durch einen nicht ordnungsgemäß geschlossenen Hydrant entstehen. 

Die Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH (LFWV) hat in Zusammenarbeit mit Bürgermeistern und Feuerwehren im Versorgungsgebiet der LFWV eine neue Regelung für Schwimmbadfüllungen in den Gemeinden (Leibnitz, Wagna, Tillmitsch und Gralla) festgelegt, die ab sofort ihre Gültigkeit hat.

Neue Regelung

Ab sofort ist eine Schwimmbadfüllung nur mehr über die eigene Hauswasserleitung oder über die jeweilige zuständige Freiwillige Feuerwehr gegen eine Kostenpauschale zulässig. Termine für eine Befüllung des Schwimmbads vergibt ausschließlich die jeweilige Feuerwehr. Füllungen sind nur freitagnachmittags und samstags ganztätig und nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die Verrechnung der Befüllung durch die Feuerwehr erfolgt pauschal laut Tarifverordnung 2017 des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark.

Füllmenge

Kostenpauschale

Leistung: Feuerwehr inkl. Wasser*

bis 10 m³ € 100.--
bis 20 m³ € 140.--
bis 30 m³ € 180.--
bis 40 m³ € 220.--
bis 50 m³ € 250.--

*Achtung: Feuerwehren der Gemeinden Wagna und Gralla haben eine eigene Berechnung der Kostenpauschale!

Terminvereinbarung unter:

FF-Leibnitz: 03452/82220

FF-Wagna: 0664/530 93 56

FF-Kaindorf: 03452/84301

FF-Hasendorf: 0664/31 63 727

FF-Seggauberg: 0664/106 33 12

FF-Leitring: 0676/88 29 02 231

FF-Tillmitsch: 0664/922 57 67

FF- Untergralla: 0664/160 17 58

FF-Neutillmitsch: 0664/245 20 53

FF-Obergralla: 0664/182 23 35

 

 

Diese Maßnahme setzen wir im Interesse aller Kunden, um die Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können.

Quelle Text: Leibnitzerfeld.at (Stand 17. April 2019)


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