am 02. Februar
Unsere Atemschutzgeräteträger haben die gesetzliche Vorgabe jährlich zwei Pflichtübungen auf Ortsebene zu absolvieren. Mindestens eine dieser Übungen sollte dem Thema ÖFAST gewidmet sein. Diese, an die Einsatzbelastung angepasste, für jede Feuerwehr ohne zusätzliche Kosten durchführbare Übung, wurde nach Vorgabe des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes ab 2018 in der Steiermark eingeführt. Wird diese ÖFAST-Übung von einem Atemschutzgeräteträger nicht wahrgenommen, somit verfällt seine Atemschutztauglichkeit.
Das rund 30 Minuten lange Training umfasst fünf Stationen, die von den Atemschutzträgern mit Pressluftatmern absolviert werden müssen. Der Sinn des ÖFAST soll die Leistungsfähigkeit der Atemschutzträger innerhalb einer Wehr bestätigen, gleichzeitig wird die Trainingsbereitschaft, der Teamgeist und das Fitnessbewusstsein unter den Atemschutzträgern gefördert.